Kollektenbons der Heilandsgemeinde
Spenden für kirchliche Einrichtungen sind steuerlich abzugsfähig.
Bisher war das bei Kollekten nicht der Fall.
Wir möchten, dass Sie auch das Geld, das Sie als Kollekte am Ende des Gottesdienstes für gemeindliche oder übergemeindliche Zwecke spenden, bei Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Dazu können Sie vor oder nach dem Gottesdienst oder auch im Gemeindebüro Kollektenbons in beliebiger Menge erwerben.
Bei Ihrem Gottesdienstbesuch geben Sie statt Bargeld Bons in beliebiger Höhe in die Kollekte. In unserer Kollektenbonkasse werden dann die Bons wieder gegen Bargeld eingetauscht.
Für die von Ihnen erworbenen Bons erhalten Sie eine Spendenbescheinigung, die Sie Ihrer Steuererklärung beifügen können. Wir empfehlen allen, Kollektenbons zu erwerben, um auch Kollektengelder steuerlich absetzen zu können.
Vor oder nach dem Gottesdienst können Sie Bons in beliebiger Menge und Stückelung gegen Spendenbescheinigung erwerben.