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  • Stiftung 'Schöne Aussichten' - Die rechtlichen Dinge

Rechtliches der Stiftung


✓ Werte bleiben erhalten

Eine Spende an die Heilandsgemeinde wird zeitnah für gute Zwecke verwendet. Stiftungsgelder hingegen bleiben dauerhaft erhalten: Die Zustiftungen fließen voll und ganz der Stiftung zu. Lediglich die Zinserträge können nach Abzug des Inflationsausgleichs ausgegeben werden. Das Stiftungskapital ist bei der Gesamtkirchenkasse der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gut und sicher angelegt und bleibt unangetastet.
 
Wer stiftet, tut also nicht einmalig etwas Gutes, sondern sorgt nachhaltig für die folgenden Generationen.

✓ Gutes Tun und Steuern sparen

„Stiften tut gut!" – Dies gilt auch für die Stiftenden. Zuwendungen an unsere Stiftung „Schöne Aussichten" können steuermindernd berücksichtigt werden. Ihr Finanzamt hilft also beim Aufbau der Stiftung kräftig mit. Wer innerhalb des Gründungsjahres (April 2009 bis April 2010) das Stiftungskapital erhöhen hilft, kann den Betrag innerhalb von 10 Jahren steuerlich geltend machen.
 
Wer sich entscheidet, ein Vermächtnis zu geben oder die Stiftung „Schöne Aussichten" als Erbin einzusetzen, kann sicher sein, dass das Finanzamt nichts einbehält. Solche Zuwendungen sind frei von Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer. Bei der Übertragung von Grundvermögen wird keine Grunderwerbssteuer fällig.
 
Uns ist jeder Beitrag, in welcher Höhe auch immer, herzlich willkommen. Sprechen Sie uns an, falls Sie Fragen haben. Wir informieren Sie gerne persönlich.


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