Rechtliches der Stiftung
✓ Werte bleiben erhalten
Eine Spende an die Heilandsgemeinde wird zeitnah für gute Zwecke
verwendet. Stiftungsgelder hingegen bleiben dauerhaft erhalten:
Die Zustiftungen fließen voll und ganz der Stiftung zu. Lediglich die
Zinserträge können nach Abzug des Inflationsausgleichs ausgegeben
werden. Das Stiftungskapital ist bei der Gesamtkirchenkasse der
Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gut und sicher angelegt
und bleibt unangetastet.
Wer stiftet, tut also nicht einmalig etwas Gutes, sondern sorgt nachhaltig
für die folgenden Generationen.
✓ Gutes Tun und Steuern sparen
„Stiften tut gut!" – Dies gilt auch für die Stiftenden. Zuwendungen an
unsere Stiftung „Schöne Aussichten" können steuermindernd berücksichtigt
werden. Ihr Finanzamt hilft also beim Aufbau der Stiftung
kräftig mit. Wer innerhalb des Gründungsjahres (April 2009 bis April
2010) das Stiftungskapital erhöhen hilft, kann den Betrag innerhalb
von 10 Jahren steuerlich geltend machen.
Wer sich entscheidet, ein Vermächtnis zu geben oder die Stiftung
„Schöne Aussichten" als Erbin einzusetzen, kann sicher sein, dass das
Finanzamt nichts einbehält. Solche Zuwendungen sind frei von
Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer. Bei der Übertragung von Grundvermögen
wird keine Grunderwerbssteuer fällig.
Uns ist jeder Beitrag, in welcher Höhe auch immer, herzlich willkommen.
Sprechen Sie uns an, falls Sie Fragen haben. Wir informieren Sie
gerne persönlich.
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Informationen zum aktuellen Gemeindeleben finden Sie im Evangelischen Gemeindebrief.